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Versteigerungs-, Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

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  3. Jegliche Objekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden, jegliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Der Versteigerer leistet keinerlei Gewähr für etwaige Mängel oder Folgeschäden. Alle Angaben wie technische Daten, Baujahr-, Maß- oder Gewichtsangaben sind unverbindlich.
  4. Gebote können nur abgegeben werden, wenn diese Verkaufsbedingungen zur Gänze akzeptiert werden.
  5. Am Auktionsende erhält der Höchstbietende den Zuschlag.
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  7. Nach Ende der Auktion muss die Forderung bar, durch Überweisung oder mittels Bankomatzahlung erfolgen. Sollte dies nach mehrfacher Aufforderung nicht erfolgen, behält sich der Versteigerer das Recht der nochmaligen Versteigerung der jeweiligen Artikel vor, jedoch bleibt der Bieter persönlich für den Mindererlös haftbar. Auf möglichem Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch. Weiteres wird Ihm eine Stornogebühr von 20% verrechnet.
  8. Erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises, geht das Eigentum der Artikel an den Käufer über.
  9. Der Kauf der ersteigerten Positionen kann nach Ablauf der Versteigerung nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  10. Der Käufer erklärt den tatsächlichen Wert der von ihm erworbenen Gegenstände zu kennen.
  11. Selbstschuldnerisch haften jene Bieter die im Auftrag anderer bieten.
  12. Alle angegebenen Daten werden gespeichert und ausschließlich vom Versteigerer für Informationen zu künftigen Versteigerungen genützt.
  13. Mündliche Absprachen besitzen keine Gültigkeit.
  14. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, eine Versteigerung vorzeitig zu beenden oder aber auch zu verlängern. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung bei technischen Störungen.
  15. Ein Widerruf ist nicht möglich, alle abgegebenen Gebote sind bindend.
  16. Bei Zuschlag oder Überbietung des Höchstgebotes erhält der Bieter eine Nachricht per E-Mail.
  17. Sollte ein Bieter vom Versteigerer gesperrt werden, ist ihm untersagt sich neu zu registrieren bzw. ein weiteres Bieterkonto zu erstellen oder zu benutzen.
  18. Sollte einer der oben angeführten Punkte ganz oder teilweise unwirksam werden, sind die übrigen Bedingungen davon nicht betroffen.
  19. Jederzeit kann der Versteigerer die Versteigerungsbedingungen ohne Angabe von Gründen ändern. Diese Änderungen werden erst nach Veröffentlichung wirksam.
  20. Der Bieter nimmt zu Kenntnis, dass das FAGG auf sämtliche Versteigerungen des Versteigerers nicht anwendbar ist.